Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willsenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen vom Fitmacher-Das Fitnesstudio in Ribnitz mit seinen Mitgliedern.

Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitgliedes finden keine Anwendungen.

1. Jedes Mitglied unterliegt der aktuellen Hausordnung, welche im Fitnessstudio aushängt und auf Wunsch auch ausgehändigt werden kann.

2. a) Die Verträge unterliegen einer Kündigungsfrist von vier Wochen.Der Vertrag kann erstmalig,zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit,gekündigt werden.Passiert dies nicht,verlängert der Vertrag sich automatisch um ein Monat.
b) Bei online bzw.außerhalb des Studios abgeschlossenen Verträgen,kann der Mitgliedsvertrag,innerhalb von zwei Wochen,seit Abschluss des Vertrages,ohne Angabe von Gründen,wiederrufen werden.Eine umfassende Wiederrufsbelehrung ist auf der Homepage des Studios veröffentlicht.Das Wiederrufsrecht erlischt vorzeitig,sobald das Studio,die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat(d.h.das Mitglied die Nutzung des Studios in Anspruch nimmt bzw.bereits eine entsprechende Zutrittsberechtigung des Studios erhält).

3. Das Trainerpersonal ist berechtigt,soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist,Weisungen zu erteilen.Den Weisungen ist Folge zu leisten.

4.a) Der Zugang zum Studio erfolgt,über einen QR Code oder einen Mitglieds-Chip(Transponder).Für die erstmalige Ausstellung des Chips(Transponder)wird eine Gebühr von 9,90 Euro erhoben.Für jede Neuausstellung des Chips,die Aufgrund eines schuldhaften Verlustesoder einer schuldhaften Beschädigung erforderlich wird,ist eine Aktivierungsgebühr von 9,90 Euro fällig.
b)Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden.Das Mitglied verpflichtet sich,das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium,nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zu wieder,d.h.überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einen Dritten zur Zutrittsgewährung,kann das Studio,von diesem für jeden Fall,der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro beanspruchen,ohne das es eines Schadensnachweises bedarf.Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß,insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens,sowie einer außerordentlichen Beendigung der Mitgliedschaft,bleiben hiervon unberührt.Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

5.a) Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum ersten eines jeden Kalendermonats fällig,soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.Die Aufnahmegebühr von 49,90Euro ist mit dem ersten Beitrag zu zahlen,wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Der monatliche Beitag für die Mineralgetränkeflatrate von 9,90 Euro wird am fünfzehnten eines jeden Kalendermonats fällig.

Die Mineralgetränkeflatrate ist jederzeit,schriftlich,abwählbar.

Der Beitrag zur Erstellung eines individuellen Trainingsplanes von 49,90Euro ist sofort zu entrichten,soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
b) Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzuges,das Recht vor,Mahnkosten und Verzugszinsen,nach Maßgabe der gestzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorrübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
c) Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug,werden die fälligen Beiträge,sowie alle weiteren Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit,sofort zur Zahlung fällig.

Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrages durch das Studio aus wichtigen Grund,insbesondere entsprechend Ziffer 1.,4.b) sowie 13.

6. Änderungen vertragsrelevanter Daten, wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied,dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

7. Bei Minderjährigen ab 12 Jahren, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages, der Unterzeichnung eines Erziehunsberechtigten.

8. Die Benutzung der Duschen ist im Monatsbeitrag enthalten.

9. Das Mitbringen von Getränken ist nicht erlaubt.

10. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern ist nicht gestattet.

11. Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verügung gestellt.

Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.

Das Studio ist berechtigt,belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen,wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

12. Es ist streng untersagt verschreibungspflichtige Arzneimittel,die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitgliedes dienen und/oder sonstige Mittel,die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen(Anabolika),in die Einrichtung mitzubringen.In gleicher Weise streng verboten ist es,solche Mittel (un)entgeldlich anzubieten,zu vertreiben,zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen.Fitmacher ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt und kann Strafanzeige erstatten,falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte.Fitmacher behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

13. Das Studio erhebt,speichert,verarbeitet und nutzt personbezogene Daten des Mitgliedes(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und soweit erforderlich zur Aufklärung von Straftaten.Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum,Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

14. Das Studio behält sich vor,unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder,Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern,soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist.

15. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Durch seine Unterschift,auf der Forderseite,erklärt das Mitglied auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen,sowie die Hausordnung als verbindlich an.Diese werden dem Mitglied ausgehändigt.
——————————————————————————————————————–Fitmacher-Das Fitnesstudio in Ribnitz
Tobias Müller
Büttelstraße 3
18311 Ribnitz-Damgarten

Steuer-Nr.: 081/251/00717 Finanzamt RDG

Bankverbindung:
IBAN:DE72 1505 0500 0102 0820 65
BIC: NOLADE21GRW

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